Rechtsprechung
KG, 02.09.2010 - 10 U 149/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
§§ 1004, 823 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
Zur Zulässigkeit einer Berichterstattung über zeitgeschichtliche Ereignisse bei Unzulässigkeit einzelner Aussagen - Kanzlei Prof. Schweizer
Zeitgeschichtliches Ereignis darf gezeigt werden - auch wenn dem Abgebildeten der Kontext nicht "genehm" ist
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.10.2009 - 27 O 523/09
- KG, 02.09.2010 - 10 U 149/09
- BGH, 09.01.2012 - VI ZR 252/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung
Auszug aus KG, 02.09.2010 - 10 U 149/09
Nach der jüngsten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kann eine Bildberichterstattung auch dann zulässig sein, wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung unzulässig sind, das streitgegenständliche Foto aber zumindest auch ein zeitgeschichtliches Ereignis bebildert (Urteil vom 13. April 2010 - VI ZR 125/08).
- BGH, 09.01.2012 - VI ZR 252/10 KG Berlin, Entscheidung vom 2. September 2010 - 10 U 149/09 -.